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Neubau wird wieder finanzierbar dank neuer Förderung

Die KfW beschließt gemeinsam mit dem Bundesbauministerium ausschlaggebende Neuerungen:

Ein Förderprogramm, genannt Klimafreundlicher Neubau, ersetzt die bisherige Bundesförderung für effiziente Gebäude (kurz: BEG). Bereits zum 1. März 2023 soll die KFN-Förderung erstmals in Kraft treten. Neu in den Bedingungen ist, dass die Verminderung der CO2-Emissionen in allen Bauphasen betrachtet und auf die Verwendung erneuerbarer Energien gesetzt wird – auch bei der späteren Nutzung des Gebäudes.

Zur Veranschaulichung: Jahreszinssatz für Baufinanzierung mit Förderung und ohne

Interessant sind die Konditionen für jeden, der ein neues Bauvorhaben plant, oder einen Neubau erwerben möchte. Geeignet ist sie somit sowohl für Privatpersonen, als auch Unternehmen und Investoren. Wichtig ist nur, den Antrag vor Baubeginn zu stellen, eine nachträgliche Finanzierung während der Bauphase ist vorerst nicht möglich.

Die Wichtigsten Fakten 

Gefördert wird der Neubau und Ersterwerb von Gebäuden unter Einhaltung von:

1 Energieeffizienz Standard wie bei Effizienzgebäude 40

2 Richtwerten von CO2-Emissionen pro m² in allen Bau-/Nutzungsphasen

 

Unterteilt wird in 2 Förderstufen, mit jeweils verschiedenen Förderanteilen & Bedingungen:

KFN Förderung für Wohngebäude

Fakten: KFN für Wohngebäude

Fakten: KFN für Wohngebäude

Dank besonders günstigen Konditionen können für Wohngebäude bis zu 150.000€ (mit QNG) je Wohneinheit (Wohnung) zum effektiven Jahreszins von 0,01% bei 10 Jahren Kreditlaufzeit und zu 0,9% bei 35 Jahren Laufzeit beantragt werden, dabei  gelten 10 Jahre Zinsbindung mit einer maximalen Kreditlaufzeit von 35 Jahren. Das bedeutet, dass ein KFN Kredit stapelbar ist, wer also ein Gebäude mit mehreren Wohneinheiten baut, kann einen Antrag für jede einzelne Wohneinheit stellen. 

KFN Förderung für Nichtwohngebäude

Beispiel: Förderung für Nichtwohngebäude/Gewerbe

Die QNG Zertifizierung lohnt sich für Nichtwohngebäude, z.B.: den neuen Headquarter eines Unternehmens, ganz besonders. Wer sich mit QNG zertifizieren lässt, bekommt zusätzliche 5 Mio € Förderumfang genehmigt und kann statt mit 2.000€, mit satten 3.000€ pro m² rechnen.

Die Bedingungen der 2 Förderstufen

- Treibhauspotenzial mit Lebenszyklusanalyse (LCA) Beweisführung (GWP100 Wert unter 24kg CO2 Äq./(m²a)

- Jahresprimärenergiebedarf & Gebäudedämmung wie bei Effizienzhaus 40

- Wärmeerzeuger ohne Nutzung Fossiler Energie oder Biomasse/-gas/-öl

- Anforderungen erfüllt wie bei 1

- Zusätzlich Nachhaltigkeitszertifizierung QNG PLUS oder PREMIUM

mit Ökobilanzierung der Nutzflächen (LCA Klassen)

Kommunen und Landkreisen werden Investitionszuschüsse anstatt eines zinsgünstigen Kredits gewährt. Klimafreundliche Gebäude bekommen 5% und solche mit QNG ganze 12,5% Zuschuss für das Bauvorhaben.

Gut zu wissen:

Möchte man die Förderstufe Klimafreundliches Wohn- oder Nichtwohngebäude mit QNG beantragen, muss obligatorisch eine Zertifizierungsstelle und ein Nachhaltigkeitsberater zum Thema QNG miteinbezogen werden. Das Online-Prüfwerkzeug, zur Erstellung der Antragsbestätigung, für Energieeffizienz-Experten ist bereits hier verfügbar.

Bei Fragen berät Sie gerne
Portrait Ralf Kärger

Ralf Kärger

GESCHÄFTSFÜHRER

+49 (0) 761 590 481 79
kaergersentinel-haus.eu

Quellen:

https://oekozentrum.nrw/aktuelles/detail/news/klimafreundlicher-neubau-kfn/ 

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%c3%b6rderprodukte/Klimafreundlicher-Neubau-Wohngeb%c3%a4ude-(297-298)/

https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/Webs/BMWSB/DE/2023/02/kfn.html

(Stand: 01.03.23)

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