Stinkende Möbel sind mangelhaft
Ein Sachverständiger hatte die Ursache für die gesundheitlichen Beschwerden der Bewohner festgestellt: Lacke und Lösemittel mit denen die maßgefertigten Möbel für ein Arbeitszimmer beschichtet waren. Die Grenzwerte für Schadstoffe waren nur leicht überschritten, eine akute Gesundheitsgefahr lag nicht vor.
Mangelhaft auch ohne akute Gesundheitsgefahr
Trotzdem erkannte das OLG Düsseldorf in zweiter Instanz den Käufern die Kostenübernahme und die Übernahme der Gutachterkosten zu.
Laut Urteil hatten die Käufer auch das Recht, die mangelhaften Möbelteile von einem anderen Anbieter ausbauen und ersetzen zu lassen. Insgesamt 18.000 Euro plus Anwaltskosten musste das beklagte Unternehmen bezahlen.
Das Argument, dass die Grenzwerte nur leicht überschritten wurden und die Gesundheit der Käufer nicht akut gefährdet war, ließ das Gericht laut Urteilsbegründung nicht gelten:
„Auch unterhalb der Schwelle einer akuten Gesundheitsgefahr kann eine Abweichung von der Soll-Beschaffenheit vorliegen. Entscheidend ist dabei, ob die vorhandenen Ausdünstungen negativ wahrnehmbar sind und die Nutzbarkeit der hergestellten Möbel beeinträchtigen. Dies ist bei in einem Privathaushalt genutzten Möbeln zweifellos dann der Fall, wenn diese trotz ihrer bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme nach mehreren Monaten noch deutliche Lack- oder Lösungsmittelgerüche absondern, welche sogar nach kurzem Aufenthalt zu körperlichen Beschwerden führen“.
Besser nach Sentinel-Haus Standard
Um solche Situationen von vornherein zu vermeiden, hat das Sentinel Haus Institut Prüfkriterien für Möbel aus Holz, Holzwerkstoffen, Glas und Metall erarbeitet. Der Einsatz von zahlreichen Schadstoffe ist danach verboten, für Lösemittel gelten strenge Grenzwerte. Damit verhindern Bauherren und Investoren gesundheitliche Belastungen und jahrelangen Streit. In dem geschilderten Fall dauerte es vom Einbau der Möbel bis zur Klärung durch das OLG mehr als drei Jahre.
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