Verbraucherschutz in Bezug auf Greenwashing
EU macht Schluss mit Greenwashing
Ende März 2023 hat die EU Kommission Kriterien festgelegt, welche Greenwashing und irreführende Aussagen bezüglich des Umwelteinflusses von Produkten entgegenwirken sollen. Verbraucher sollen so mehr Klarheit und mehr Sicherheit bekommen, wenn ein Produkt als „green“ deklariert wird. Die Beschlussvorlage wird im nächsten Schritt dem EU Parlament vorgelegt. Doch worüber wird genau abgestimmt?:
Ziel des Beschlusses:
Ein grünes Produkt soll auch nachweislich eine bessere Qualität haben.
Grüne Produkte und Dienstleistungen sollen für Verbraucher besser gekennzeichnet werden, sowie mehr Informationen vorweisen
Vorteile für Unternehmen:
Ein grünes Produkt soll auch nachweislich eine bessere Qualität haben.
Grüne Produkte und Dienstleistungen sollen für Verbraucher besser gekennzeichnet werden, sowie mehr Informationen vorweisen
Warum braucht es diesen Beschluss?
2020 waren > 50% der Green Claims von Unternehmen undeutlich oder irreführend, 40% waren sogar unbegründet.
Green Claims
Umweltlabel
Wer künftig Gebrauch von Green Claims macht, muss Mindestnormen erfüllen, die regulieren wie diese nachgewiesen und kommuniziert werden. Beispiele für Green Claims sind:
- Ein T-Shirt aus recycelten Plastikflaschen
- CO2 kompensierter Lieferweg
Vor der Kommunikation an Verbraucher müssen Green Claims:
- Von unabhängiger Quelle verifiziert und
- Wissenschaftlich nachgewiesen werden
Das Produkt und sein Umwelteinfluss müssen ganzheitlich betrachtet werden.
Auch das übermäßige Aufkommen neuer Umweltlabels soll eingedämmt werden. Derzeit gibt es über 230 Label, welche bei Verbrauchern zur Verwirrung führen, weswegen eine stärkere Regulierung notwendig sei. Ältere, bereits freigegebene Labels sind nicht betroffen.
Dies bedeutet neue Label werden nicht mehr zugelassen außer sie sind von der EU entwickelt worden oder sind strenger als aktuelle EU-Richtlinien.
Zukünftige Labels müssen verlässlich, transparent, unabhängig verifiziert und regelmäßig überarbeitet werden.